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MEDIZINISCHER MASSEUR EFA · KANTON BERN

Berufsausübungsbewilligung für medizinische Massage

Wer im Kanton Bern als medizinischer Masseur in eigener fachlicher Verantwortung arbeitet, benötigt eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Ich arbeite bei ActivePeople als Medizinischer Masseur EFA mit entsprechender Bewilligung. Auf dieser Seite findest du die fachliche und rechtliche Einordnung von EFA, BAB und NAREG.

  • Med. Masseur EFAEidgenössischer Fachausweis
  • BAB Kanton BernTätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung
  • NAREGEintrag als Gesundheitsfachperson
  • Praxis LiebefeldKöniz · Bern
Ralph Castelberg Medizinischer Masseur EFA Ralph Castelberg · Medizinischer Masseur EFA

Was die Berufsausübungsbewilligung bedeutet

Die BAB ist eine kantonale Berufsbewilligung für die eigenverantwortliche Berufsausübung als Gesundheitsfachperson. Sie ist keine Krankenkassenzusage.

Bewilligungspflicht im Kanton Bern

Medizinische Masseurinnen und Masseure gehören im Kanton Bern zu den bewilligungspflichtigen Gesundheitsfachpersonen, wenn sie ihre Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung ausüben. Die Bewilligung erteilt das Gesundheitsamt des Kantons Bern.

Fachliche Verantwortung

Die Bewilligung betrifft die selbstständige fachliche Verantwortung für die Berufsausübung. Das bernische Gesundheitsrecht ordnet medizinischen Masseurinnen und Masseuren passive physikalische Heilanwendungen zu, soweit die jeweilige Behandlung keine ärztlichen, chiropraktischen oder physiotherapeutischen Fachkenntnisse voraussetzt.

Qualifikation und Register

Der Kanton Bern nennt als fachliche Grundlage unter anderem den eidgenössischen Fachausweis. Weitere Voraussetzungen betreffen persönliche Eignung, eine Amtssprache des Kantons Bern und den Eintrag im Nationalen Register der Gesundheitsberufe NAREG.

Ralph Castelberg · Medizinischer Masseur EFA

QUALIFIKATION

Ralph Castelberg · Medizinischer Masseur EFA

Der eidgenössische Fachausweis steht für den eidgenössisch geregelten Berufsabschluss. Die kantonale Berufsausübungsbewilligung regelt davon getrennt, ob die Tätigkeit im Kanton Bern in eigener fachlicher Verantwortung ausgeübt werden darf. Diese beiden Ebenen gehören zusammen, sind aber nicht dasselbe.

Ralph Castelberg Medizinischer Masseur EFA Ralph CastelbergMedizinischer Masseur EFA · Sportmassage · Training · Coaching

Voraussetzungen des Kantons Bern

Für die Bewilligung prüft der Kanton fachliche und persönliche Voraussetzungen. Die aktuelle Behördeninformation ist für die rechtliche Beurteilung massgebend.

01

1. Fachliche Qualifikation

Eidgenössischer Fachausweis als medizinische Masseurin oder medizinischer Masseur, ein Fachausweis nach den früheren SRK-Richtlinien oder ein anerkannter ausländischer Fähigkeitsausweis.

02

2. Persönliche Eignung

Die Fachperson muss vertrauenswürdig sein sowie physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.

03

3. Amtssprache

Eine Amtssprache des Kantons Bern muss ausreichend beherrscht werden.

04

4. NAREG

Der Eintrag als Gesundheitsfachperson im Nationalen Register der Gesundheitsberufe gehört zu den vom Kanton genannten Voraussetzungen.

Fachliche und administrative Angaben

Diese Angaben helfen bei der eindeutigen Zuordnung der Fachperson und der Praxis.

Fachperson
Ralph Castelberg · Medizinischer Masseur EFA
Berufsausübungsbewilligung
Kanton Bern
Praxis
ActivePeople · Waldeggstrasse 38 · 3097 Liebefeld
ZSR-Nr.
E306160
GLN
7601003642308

Was EFA, BAB und Krankenkassenanerkennung voneinander unterscheidet

Die Begriffe beantworten unterschiedliche Fragen und sollten nicht miteinander gleichgesetzt werden.

EFA: berufliche Qualifikation

Der eidgenössische Fachausweis weist die absolvierte höhere Berufsqualifikation als Medizinischer Masseur EFA aus.

BAB: rechtliche Berufsausübung

Die kantonale Berufsausübungsbewilligung betrifft die Berechtigung, die bewilligungspflichtige Tätigkeit im Kanton Bern in eigener fachlicher Verantwortung auszuüben.

Zusatzversicherung: individuelle Versicherungsdeckung

Ob und in welchem Umfang eine Zusatzversicherung eine Behandlung rückvergütet, richtet sich nach dem persönlichen Versicherungsvertrag und den Anerkennungsregeln des Versicherers. Die BAB allein ist keine Kostengutsprache.

Offizielle Grundlagen

Häufige Fragen zur Berufsausübungsbewilligung

Was ist eine Berufsausübungsbewilligung?

Sie ist die kantonale Bewilligung für eine bewilligungspflichtige Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung. Zuständig ist im Kanton Bern das Gesundheitsamt.

Was bedeutet EFA?

EFA steht für eidgenössischer Fachausweis. Er weist die entsprechende berufliche Qualifikation als Medizinische Masseurin oder Medizinischer Masseur aus.

Welche Rolle spielt das NAREG?

Das NAREG ist das Nationale Register der Gesundheitsberufe. Der Kanton Bern nennt den Registereintrag als Gesundheitsfachperson als Voraussetzung für die Bewilligung.

Ist die Berufsausübungsbewilligung dasselbe wie Krankenkassenanerkennung?

Nein. Die BAB betrifft die rechtliche Berufsausübung. Die Rückvergütung durch eine Zusatzversicherung richtet sich nach Versicherungsprodukt, Anerkennungsregeln und persönlicher Deckung.

Wo finde ich Informationen zur Kostenübernahme?

Dafür gibt es die separate ActivePeople-Seite zur Kostenübernahme. Dort sind Tarif 590, Zusatzversicherung und das Vorgehen zur Abklärung zusammengefasst.

Fachliche Qualifikation und Bewilligung transparent ausgewiesen

Für einen Behandlungstermin kannst du direkt buchen. Wenn die Rückvergütung für dich entscheidend ist, prüfe deine Zusatzversicherung separat.