Tarif 590
Tarif 590 schafft eine standardisierte Rechnungsgrundlage für Leistungen der Komplementärmedizin.
- Rückforderungsbeleg
- Leistungspositionen
- Abrechnung
Kostenübernahme · Tarif 590
Medizinische Massage kann je nach Zusatzversicherung und Versicherungsprodukt teilweise rückvergütet werden. Entscheidend sind deine persönliche Deckung, die Anerkennungsregeln des Versicherers und die korrekte Abrechnung.
Eine Anerkennung ist keine pauschale Kostengutsprache. Prüfe deshalb dein konkretes Zusatzversicherungsprodukt.
Tarif 590 schafft eine standardisierte Rechnungsgrundlage für Leistungen der Komplementärmedizin.
Registrierungen und Qualitätsnachweise wie EMR oder ASCA sind von der individuellen Versicherungsdeckung zu unterscheiden.
Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt von deinem Vertrag und den Bedingungen des Versicherers ab.
Kontrolliere, ob dein Produkt Leistungen für medizinische Massage oder die entsprechende Methode vorsieht.
Frage bei Bedarf mit Name, ZSR-Nr. E306160 und Methode nach, ob die Behandlung über dein Produkt anerkannt ist.
Erkundige dich nach Prozentsatz, Jahreslimite, Selbstbehalt und allfälligen Vorgaben wie einer ärztlichen Verordnung.
Nach der Behandlung reichst du den Tarif-590-konformen Rückforderungsbeleg gemäss Vorgaben deiner Versicherung ein.
Die kantonale BAB betrifft die rechtliche Berufsausübung. Informationen zu EFA, BAB, Kanton Bern und NAREG findest du auf der separaten Fachseite.
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Sie ist die kantonale Bewilligung für die Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung. Für medizinische Masseurinnen und Masseure gilt diese Bewilligungspflicht im Kanton Bern seit dem 1. Januar 2024.
Fachquelle: Gesundheitsverordnung Kanton BernDer Kanton nennt einen eidgenössischen Fachausweis, einen Fachausweis nach früheren SRK-Richtlinien oder einen anerkannten ausländischen Fähigkeitsausweis.
Fachquelle: Gesundheitsamt Kanton Bern: Medizinische Masseurin und medizinischer MasseurDer Kanton Bern nennt den Eintrag als Gesundheitsfachperson im Nationalen Register der Gesundheitsberufe NAREG als Voraussetzung für die Berufsausübungsbewilligung.
Fachquelle: Gesundheitsamt Kanton Bern: Medizinische Masseurin und medizinischer MasseurNein. Die BAB betrifft die rechtliche Berufsausübung. Ob eine Zusatzversicherung eine Behandlung rückvergütet, hängt vom Versicherungsvertrag und den Anerkennungsregeln des Versicherers ab.
Nutze dafür die separate ActivePeople-Seite zur Kostenübernahme und frage bei deiner Zusatzversicherung nach deiner konkreten Police. Für die Prüfung kannst du unter anderem die ZSR-Nummer E306160 angeben.
Wenn die Rückvergütung für dich entscheidend ist, kläre sie vor dem Termin direkt mit deiner Zusatzversicherung.