Die Ausbildung zum Medizinischen Masseur / zur Medizinischen Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis (EFA)
ist der höchste eidgenössisch anerkannte Abschluss im Bereich der medizinischen Massage in der Schweiz.
Sie qualifiziert Fachpersonen für die therapeutische Arbeit an Patientinnen und Patienten in Praxen, Kliniken, Rehabilitationszentren
oder im Bereich der Sport- und Präventivmedizin.
Hier findest Du ein umfassendes FAQ mit über 100 Fragen und Antworten zur Ausbildung, Zulassung, Anerkennung, Versicherung, Tarif 590, Berufsbild, Schulen und Verbänden (z. B. OdA MM, vdms-asmm, EMR, ASCA u. a.).
Alle Informationen wurden anhand der eigenen Ausbildung und nach dem aktuellem Stand sorgfältig recherchiert und beziehen sich auf die offiziellen Vorgaben der
OdA MM und der Verbände.
Ich, Ralph Castelberg, bin selbst Medizinischer Masseur EFA mit eigener Praxis in
Köniz (Bern) und unterstütze sowohl Interessierte der Ausbildung wie auch Patient:innen mit fundierter, evidenzbasierter Massage- und Sporttherapie.
👉 Du möchtest mehr über meine Arbeit erfahren oder suchst eine anerkannte medizinische Massage in Bern oder Köniz? Hier findest Du alle Informationen oder kannst einen Termin über die Online Termin Buchung abmachen.
Im Folgenden findest Du das gesamte FAQ mit Suchfunktion, thematisch gegliedert nach Ausbildung, Anerkennung, Krankenkassen,
Schulen und rechtlichen Grundlagen.
Ausbildung Medizinische/r Masseur/in EFA – FAQ
Überblick & Berufsbild
Was ist ein Medizinischer Masseur / eine Medizinische Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis (EFA)?
Der Med. Masseur EFA ist eine Gesundheitsfachperson des physikalisch‑medizinischen Bereichs. Kern ist die manuelle und apparative Gewebemobilisation, die lokal, reflektorisch und systemisch wirkt. Die Qualifikation wird über die eidgenössische Berufsprüfung (BP) der OdA MM erworben.
Worin unterscheidet sich der Med. Masseur EFA vom Berufsmasseur?
Berufsmasseur ist kein eidgenössisch geregelter Abschluss. Der EFA weist eine formale BP mit standardisierten Modulen, Qualitäts- und Prüfanforderungen aus. In mehreren Kantonen ist für die Berufsausübung eine Bewilligung als Gesundheitsfachperson vorgesehen.
Welche Tätigkeitsfelder deckt der Med. Masseur EFA ab?
Behandlung von muskuloskelettalen und funktionellen Beschwerden, Prävention, Unterstützung in Rehabilitation, interprofessionelle Zusammenarbeit (Ärzt:innen, Physio, Chiro, Sporttherapie). Anwendungen u. a. Klassische Massage, Bindegewebs-/Segmenttherapie, Manuelle Lymphdrainage, Elektrotherapie.
Für wen ist die Ausbildung geeignet?
Für Menschen mit Interesse an Medizin, manueller Therapie und patientennaher Arbeit – auch für Quereinsteiger:innen mit Abschluss Sekundarstufe II.
Ausbildung, Module & Zulassung
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
In der Regel Abschluss Sekundarstufe II (EFZ/Matura/gleichwertig), ausreichende Deutschkenntnisse sowie gesundheitliche Eignung. Für die Prüfungszulassung sind die OdA‑MM‑Module (M1–M8) nachzuweisen.
Wie ist die Ausbildung strukturiert? (Module M1–M8)
Die OdA MM definiert 8 Kompetenzmodule (z. B. Medizinische Grundlagen, Klassische Massage, Manuelle Lymphdrainage, Elektrotherapie, Befunderhebung/Planung, Administration/Qualität). Schulen vermitteln diese Module als Voraussetzung zur Berufsprüfung.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Berufsbegleitend typischerweise 30–48 Monate (je nach Schule und Modell).
Wie viele Praxisstunden brauche ich?
Praktische Tätigkeit/Patientenerfahrung in substanzieller Höhe (häufig >250 Stunden); exakte Vorgaben je nach Schule und Registrierung (z. B. EMR).
Gibt es Vollzeit‑ und Teilzeitmodelle?
Ja. Viele Schulen bieten berufsbegleitende Modelle (50–60 % Arbeitspensum möglich) oder Blockunterricht an.
Welche Prüfungsform hat die eidg. Berufsprüfung?
A) schriftliche Prüfung (MC), B) praktischer Parcours (mehrere Stationen), C) Fallgespräch mit Anamnese, Befund, Planung.
Welche Kompetenzen werden geprüft?
Fach‑, Methoden‑, Sozial‑ und Selbstkompetenzen: Befunderhebung, Indikation/Kontraindikation, sichere Anwendung, Doku, Hygiene, Qualität, Kommunikation.
Kosten & Finanzierung
Mit welchen Gesamtkosten muss ich rechnen?
Je nach Schule häufig zwischen ca. CHF 35’000 und 42’000 (Unterricht, Skripte, Prüfungen).
Gibt es Subventionen/Beiträge?
Je nach Kanton/Bund Beiträge bzw. Rückerstattungen zu vorbereitenden Kursen; Steuerabzugsmöglichkeiten für Weiterbildung. Details bei Schule/Kanton erfragen.
Anerkennung, Versicherungen & Tarif 590
Werden Behandlungen von Krankenkassen übernommen?
In der Regel über Zusatzversicherungen (VVG) für Komplementärmedizin, sofern Therapeut:in anerkannt und Methode gedeckt ist. Umfang variiert nach Versicherer/Police.
Welche Rolle spielen EMR (RME) und ASCA?
EMR und ASCA sind Qualitätslabel/Registries. Viele Versicherer knüpfen die Kostenbeteiligung an solche Registrierungen sowie an die Abrechnung nach Tarif 590.
Was ist der Tarif 590?
Der schweizweit standardisierte Rechnungsstandard für komplementärmedizinische Leistungen (inkl. Massage). Definiert Tarifziffern und ein einheitliches Formular.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Manche Versicherer verlangen eine Verordnung; andere nicht. Ausschlaggebend sind die Bedingungen der individuellen Police.
Wie kläre ich Deckung und Limiten?
Direkt bei der Versicherung nachfragen (Therapeut:in/Methode/Leistungsgrenzen/Franchise). Zusätzlich EMR/ASCA‑Verzeichnisse nutzen.
Recht, Bewilligung & Qualität
Ist eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) nötig?
Kantonale Regelung. Viele Kantone verlangen eine BAB für Gesundheitsfachpersonen. Beispiel Kanton Bern: seit 2024 klare Regelung für Med. Masseure EFA.
Welche Qualitätssicherung gibt es?
Eidg. Prüfungsordnung, OdA‑Module, Fortbildungspflichten (Verbände), Registrierungsauflagen (EMR/ASCA), Hygiene‑/Dokustandards, Datenschutz (DSG).
Wer definiert das Berufsbild?
Die OdA MM publiziert Berufsbild, Prüfungsordnung und Kompetenzprofile und trägt die Berufsprüfung.
Methoden, Indikationen & Kontraindikationen
Welche Methoden gehören typischerweise zum Repertoire?
Klassische Massage, Bindegewebs‑/Segmenttherapie, Querfriktion, Triggerpunkt‑Techniken, Manuelle Lymphdrainage (MLD), Elektro-/Ultraschall (je nach Schule), Wärmeanwendungen, Taping (ergänzend).
Typische Indikationen?
Myofasziale Dysbalancen, Muskelverspannungen, funktionelle Bewegungseinschränkung, Schmerzen des Bewegungsapparates, postoperative/traumatische Beschwerden (im Zuständigkeitsbereich), Ödeme (MLD), Prävention/Regeneration im Sport.
Wichtige Kontraindikationen?
Akute Infekte/Fieber, akute Thrombose, bestimmte Haut-/Gefässerkrankungen, dekompensierte kardiale Zustände, lokale Akutprozesse (frische Wunden, Entzündungen). Im Zweifel ärztlich abklären.
Karriere, Praxis & Zusammenarbeit
In welchen Settings arbeiten Med. Masseure EFA?
Praxen, Rehakliniken, Spitäler, Physiopraxen, Sportleistungszentren, Betriebe (BGM), mobile Dienste – zumeist interprofessionell.
Selbständigkeit – was ist zu beachten?
BAB (falls kantonal nötig), Haftpflicht, Datenschutz/IT‑Sicherheit, Praxis‑Hygiene, QS‑Nachweise, EMR/ASCA, Tarif 590‑Rechnung, Termin-/Doku‑Software, QM.
Wie bleibe ich fachlich aktuell?
Fortbildungen (z. B. vdms‑Programm), Fachliteratur, Leitlinien, Hospitationen, interprofessioneller Austausch, Fallbesprechungen.
Schulen & Ausbildungsanbieter (Auswahl)
Welche Schulen bieten die Vorbereitung zum EFA an? (Auswahl)
Paramed Akademie (Baar/ZG, Bern/BE), BodyFeet (u. a. Rapperswil/SG, Bern/BE), Prävensana (Zürich, Bern, Rapperswil, Chur), Dickerhof / SGMF (St. Gallen/SG); weitere regionale Anbieter. Siehe Linkliste.
Verbände, Registries & Tarif 590
Welche Verbände/Organisationen sind zentral?
OdA MM (Trägerschaft der Berufsprüfung), vdms‑asmm (Branchenverband), EMR (RME) & ASCA (Qualitätslabel/Registries), Informationen zum Tarif 590 (z. B. Versichererportale). Siehe Linkliste.
Für Patient:innen – häufige Fragen
Unterscheidet sich Med. Massage von Wellness‑Massage?
Ja. Med. Massage ist indikations‑, befund‑ und zielorientiert, mit medizinischem Hintergrund, Dokumentation und klaren Qualitätsstandards.
Wie erkenne ich anerkannte Therapeut:innen?
EFA‑Abschluss + (je nach Police) EMR/ASCA‑Registrierung. Prüfe EMR/ASCA‑Verzeichnisse und Versicherungsinformationen.
Zählt Sportmassage dazu?
Als Anwendung im Rahmen med. Indikation/Regeneration ja – die Kostendeckung richtet sich aber nach Police/Methode.
Wie wird abgerechnet?
Meist über Tarif 590 in 5‑Min‑Einheiten; standardisierte Rechnung zur Einreichung bei der Zusatzversicherung.
Für Interessent:innen – Ausbildung planen
Wie finde ich die passende Schule?
Standorte, Zeitmodelle, Kosten, OdA‑MM‑Zertifizierung, Praxiskooperationen, Erfolgsquoten vergleichen; Infoabende besuchen, Lehrpläne prüfen.
Was ist beim Praktikum wichtig?
Supervision/Feedback, dokumentierte Fälle, Vielfalt an Indikationen, Hygiene/QS, interprofessionelle Einblicke.
Welche Soft Skills sind wichtig?
Kommunikation, Empathie, professionelles Auftreten, Sorgfalt/Dokumentation, Belastbarkeit, Teamfähigkeit.
Ausbildung – Vertiefung (Struktur, Inhalte, Praxis)
Wie ist die Ausbildung insgesamt aufgebaut?
Die EFA-Ausbildung folgt den OdA‑MM‑Modulen (M1–M8): medizinische Grundlagen, Befunderhebung/Planung, manuelle Techniken (klassische Massage, Bindegewebe/Segment, Trigger), Manuelle Lymphdrainage, physikalische Anwendungen (z. B. Elektro/US – je nach Schule), Berufskunde/Qualität sowie integrierte Praxis. Präsenzunterricht, angeleitete Praxis/Skills-Labs, Selbststudium und dokumentierte Fälle greifen ineinander.
Wie hoch ist der praktische Anteil?
Sehr hoch. Neben Hands‑on‑Unterricht arbeiten Lernende früh in Schulambulatorien/Partnerpraxen. Das Praktikum umfasst mehrere hundert Stunden, in denen Anamnese, Befund, Behandlung, Hygiene und Dokumentation unter Supervision geübt und evaluiert werden.
Wie viel Selbststudium sollte ich einplanen?
Erfahrungsgemäss 10–20 Stunden pro Woche (je nach Phase). Vor Prüfungen kann der Aufwand deutlich steigen (Vertiefung Anatomie/Physiologie, Fallarbeit, Prüfungssimulation).
Module M1–M8 – Inhalte & Kompetenzen
Was umfasst M1–M8 inhaltlich?
M1: Medizinische Grundlagen • M2: Befund/Planung • M3: Klassische Massage • M4: Bindegewebe/Segment/Querfriktion • M5: Manuelle Lymphdrainage • M6: Physikalische Anwendungen (je nach Schule) • M7: Berufskunde/Qualität/Administration • M8: Integrations‑/Praxisanteil mit Fallarbeit.
Gibt es Zwischenprüfungen/Kompetenznachweise?
Ja. Pro Modul sind Leistungsnachweise üblich (praktische Skills‑Checks, schriftliche Tests, Falldokumente). Sie sind Voraussetzung für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung.
Welche Inhalte decken die Module M1–M8 ab?
M1: medizinische Grundlagen; M2: Befund, Zielsetzung, Behandlungsplanung; M3: klassische Massage; M4: Bindegewebs-/Segmenttechnik/Querfriktion; M5: Manuelle Lymphdrainage; M6: physikalische Anwendungen (z. B. Wärme/Kälte, Elektrotherapie – schulabhängig); M7: Berufskunde, Qualität, Recht/Administration; M8: Integration, Fallarbeit & Prüfungsvorbereitung.
Modul M1 – Lernziele & typische Prüfungsfragen
Lernziele: Anatomie, Physiologie, Pathologie, Red Flags. Prüfungsfokus: Strukturen/Regionen korrekt zuordnen, Kontraindikationen erkennen, Methodenwahl begründen.
Modul M2 – Lernziele & typische Prüfungsfragen
Lernziele: strukturierte Anamnese, klinische Untersuchung, Hypothesenbildung, SMART‑Ziele, Plan & Evaluation. Prüfungsfokus: Red‑Flag‑Screening, Zielmessung, Entscheidungslogik.
Modul M3 – Lernziele & typische Prüfungsfragen
Lernziele: Gewebetechniken, Dosierung, Indikationen/Kontraindikationen, Kommunikation. Prüfungsfokus: Technik‑/Dosiswahl bei akuten/chronischen Verläufen, Anpassung an Schmerz/Verträglichkeit.
Modul M4 – Lernziele & typische Prüfungsfragen
Lernziele: segmentreflektorische Zusammenhänge, Zonen, Querfriktion, Reaktionsbeobachtung. Prüfungsfokus: Segmentzuordnung, Dokumentation, Dosierungsanpassung.
Modul M5 – Lernziele & typische Prüfungsfragen
Lernziele: Lymphsystem, Indikationen (z. B. postoperativ/Ödem), Kontraindikationen (z. B. akute Thrombose, Infekte), Sequenz/Griffe. Prüfungsfokus: Kontraindikationen, strukturierte Sitzung.
Modul M6 – Lernziele & typische Prüfungsfragen
Lernziele: Thermo-/Kryotherapie, Elektro-/Ultraschall (schulabhängig), Wirkung, Dosierung, Sicherheit. Prüfungsfokus: Parameterwahl, Risiken/Schutzmassnahmen.
Modul M7 – Lernziele & typische Prüfungsfragen
Lernziele: Hygiene, Datenschutz, Dokumentation (SOAP), Tarif 590, QS, Kommunikation, Administration, Grundlagen BAB/Registries. Prüfungsfokus: Pflichtangaben Tarif‑590‑Rechnung, Einwilligung/Datenschutz.
Modul M8 – Lernziele & typische Prüfungsfragen
Lernziele: vernetzte Fallarbeit, Strategien, Interprofession, Prüfungssimulation. Prüfungsfokus: Planbegründung, Wirksamkeitsprüfung, Anpassung.
Eidgenössische Berufsprüfung (EFA)
Wie läuft die Berufsprüfung ab?
Typisch: schriftlicher Prüfungsteil (MC/Best‑Answer), praktischer Parcours (mehrere Stationen mit Behandlungssituationen und Hygiene/Doku‑Anforderungen) sowie ein Fallgespräch (Anamnese, Hypothesen, Zielsetzung, Behandlungsplan, Red Flags). Die exakten Modalitäten stehen in der OdA‑MM‑Prüfungsordnung.
Wie bereite ich mich zielgerichtet vor?
Prüfungsordnung studieren, Modulziele als Lernleitfaden nutzen, praktische Skills mit Feedback trainieren, Falldokumentation standardisieren (z. B. SOAP), Red Flags/Notfälle repetieren und Simulationen (OSCE‑ähnlich) durchführen.
Praktikum – Umfang & Organisation
Wie viele Praxisstunden sind üblich?
Je nach Schule mehrere hundert Stunden. Entscheidend ist eine ausreichende Falldiversität (akut/chronisch, Regionen, Altersgruppen), regelmässige Supervision und dokumentierte Lernfortschritte.
Welche Dokumente brauche ich im Praktikum?
Ein strukturiertes Logbuch (z. B. SOAP), Checklisten zu Hygiene/Red Flags, Einverständniserklärungen, Feedback‑Bögen sowie eine Übersicht erfüllter Lernziele.
Zulassung & Vorkenntnisse
Welche schulischen Vorkenntnisse brauche ich?
In der Regel Abschluss Sekundarstufe II (EFZ, Matura oder gleichwertig). Zusätzlich werden ausreichende Sprachkompetenz und gesundheitliche Eignung erwartet.
Können Vorbildungen angerechnet werden?
Ja, teilweise (z. B. medizinische Grundbildung). Die Anrechnung erfolgt durch die Schule bzw. nach OdA‑Vorgaben auf Basis eines Dossiers.
Schulen – Auswahl & Unterschiede
Woran erkenne ich eine solide Schule?
Transparente Lehrpläne, nachweisliche OdA‑MM‑Kompatibilität, qualifizierte Dozierende, klares Praktikumskonzept, seriöse Kostenkommunikation und gute Prüfungserfolgsquoten.
Wie vergleiche ich Angebote sinnvoll?
Standort, Zeitmodell (berufsbegleitend/Vollzeit), Gesamt‑Kosten inkl. Prüfungen, Praxisnetz, Support (z. B. Prüfungsvorbereitung), Infoabende/Probetage.
Kosten, Finanzierung & Förderung
Mit welchem Budget muss ich rechnen?
Je nach Schule häufig CHF 35’000–42’000 inkl. Prüfungsgebühren, Material/Skripte. Hinzu kommen Auslagen für Berufskleidung, Haftpflicht etc.
Gibt es Fördergelder oder steuerliche Vorteile?
Weiterbildungskosten sind in der Regel steuerlich abzugsfähig. Zudem existieren je nach Periode/Programm Zuschüsse. Aktuelle Hinweise der Schule und kantonaler Stellen beachten.
Anerkennung & Versicherungen (Kurzüberblick)
Übernehmen Krankenkassen die Kosten?
In der Regel via Zusatzversicherung (VVG), wenn Therapeut:in registriert ist (z. B. EMR/ASCA) und die Methode gedeckt ist. Policebedingungen variieren.
Welche Rolle spielt Tarif 590?
Tarif 590 standardisiert die Rechnungsstellung (5‑Min‑Einheiten, einheitliches Formular) und wird von vielen Versicherern erwartet.
Historie: vom FA‑SRK zum EFA
Seit wann gibt es den EFA und was änderte sich gegenüber FA‑SRK?
Der EFA ist Teil der vereinheitlichten höheren Berufsbildung (eidg. Berufsprüfung). Gegenüber früheren Fähigkeitsausweisen (FA‑SRK) bringt er eine klar geregelte Prüfungsordnung, Modulstruktur und einen geschützten Titel.
Weiterbildungspflicht & Qualitätssicherung
Besteht eine formale Weiterbildungspflicht?
Verbände und Registries (z. B. vdms, EMR, ASCA) verlangen regelmässige Fortbildung und Nachweise. Umfang und Zyklen variieren.
Welche Themen sind besonders sinnvoll?
Befunderhebung/Red Flags, Schmerz/Faszien, MLD, Segmenttherapie, Kommunikation, Datenschutz/IT‑Sicherheit, Qualitätsmanagement.
Karriere & Jobchancen
In welchen Settings arbeiten Med. Masseure EFA?
Praxen, Reha/Kliniken, Physiopraxen, Sport/Leistungszentren, Betriebliches Gesundheitsmanagement sowie mobile Dienste – häufig interprofessionell.
Worauf achten bei Selbständigkeit?
Kantonale BAB (falls nötig), Haftpflicht, QS/Dokumentation, Datenschutz, Registrierungen (EMR/ASCA), Tarif‑590‑Rechnung, Termin-/Doku‑Software, klare AGB/Preisblatt.
Patientensicherheit & Qualität
Welche Kontraindikationen muss ich kennen?
Akute Infekte/Fieber, akute Thrombose, schwere Gefäss-/Hauterkrankungen, dekompensierte kardiale Zustände, unklare Red Flags – im Zweifel ärztlich abklären.
Wie erkenne ich seriöse Anbieter:innen?
EFA‑Abschluss, (je nach Police) EMR/ASCA‑Registrierung, transparente Dokumentation/Abrechnung (Tarif 590), nachvollziehbare Zielvereinbarungen und Re‑Evaluation.
Ausbildung – Grundlagen & Ziele
Was ist das Ziel der Ausbildung zum Medizinischen Masseur EFA?
Die Ausbildung qualifiziert zur evidenzbasierten, patientenzentrierten Anwendung physikalischer Therapien und manueller Techniken. Sie vermittelt fundierte medizinische Grundlagen (Anatomie, Physiologie, Pathologie), eine strukturierte Befunderhebung mit Zieldefinition sowie die Fähigkeit, Behandlungspläne indikations- und sicherheitsgeleitet umzusetzen. Damit wird die professionelle Tätigkeit im Gesundheitswesen ermöglicht – von Prävention über Rehabilitation bis zur interprofessionellen Zusammenarbeit.
Wie lange dauert die Ausbildung und welche Modelle gibt es?
Üblich sind zwei Jahre Vollzeit oder drei bis vier Jahre berufsbegleitend. Insgesamt sind – je nach Anbieter – rund 2’000 bis 2’400 Lern- und Praxisstunden einzuplanen. Präsenzunterricht, Skills-Trainings in Schulambulatorien, begleitetes Praktikum, Selbststudium sowie Fallarbeit greifen ineinander. Die konkrete Taktung (Blockwochenenden, Tageskurse, Hybrid-Phasen) variiert nach Schule und Standort.
Module M1–M8 – Inhalte im Detail
Welche Inhalte decken die Module M1–M8 konkret ab?
Die Module folgen den OdA‑MM‑Vorgaben: M1 legt medizinische Grundlagen; M2 Befund, Zielsetzung und Behandlungsplanung; M3 klassische Massage; M4 Bindegewebs-/Segmenttechnik und Querfriktion; M5 Manuelle Lymphdrainage inkl. Indikations-/Kontraindikationslehre; M6 physikalische Anwendungen (z. B. Wärme/Kälte, Elektrotherapie – schulabhängig); M7 Berufskunde, Qualität und Recht; M8 Integration, Fallarbeit und Prüfungsvorbereitung. Lernziele sind kompetenzorientiert formuliert und beinhalten praktische Prüfungen/Skills‑Checks.
Wie wird die Befunderhebung gelehrt und geprüft?
Kern ist ein strukturiertes Vorgehen (Anamnese, klinische Untersuchung, Hypothesenbildung) mit dokumentierten Mess- und Verlaufsparametern. Bewertet werden Vollständigkeit, Red‑Flag‑Screening, nachvollziehbare Zieldefinition, passende Methodenwahl und Evaluation der Wirksamkeit. Üblicherweise gibt es schriftliche Tests, praktische Stationen (OSCE‑ähnlich) und Falldokumente mit Reflexion.
Zulassung, Eignung & Anrechnung
Welche Vorkenntnisse und Eignungskriterien gelten?
Erwartet wird ein Abschluss der Sekundarstufe II (z. B. EFZ, Matura) oder eine gleichwertige Vorbildung, ausreichende Sprachkompetenz sowie gesundheitliche Eignung. Kommunikationsfähigkeit, manuelle Sensibilität, Belastbarkeit und ein hohes Qualitätsbewusstsein sind für den Praxiserfolg zentral. Medizinische Vorbildungen können je nach Schule teilweise angerechnet werden (Dossierprüfung).
Wie funktioniert die Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen?
Schulen prüfen auf Basis von Zeugnissen, Lernzielabgleich und Praxisnachweisen, ob Module ganz oder teilweise anerkannt werden können. Dies erfolgt im Rahmen der OdA‑MM‑Vorgaben und kann die Ausbildungsdauer reduzieren. Wichtig sind nachvollziehbare Kompetenznachweise (z. B. bisherige medizinische Berufe, Studienleistungen).
Praktikum, Supervision & Dokumentation
Wie ist das Praktikum organisiert und dokumentiert?
Das Praktikum umfasst mehrere hundert Stunden mit Falldiversität (Alter, Regionen, akut/chronisch). Unter Supervision werden Anamnese, Befund, Hygiene, Indikationsstellung, Behandlung und Evaluation geübt. Ein Logbuch mit SOAP‑Einträgen, Zielerreichung und Red‑Flag‑Screening dient als Qualitätsnachweis. Regelmässiges Feedback unterstützt den Kompetenzaufbau und die Prüfungsvorbereitung.
Welche Rolle spielen Patientensicherheit und Hygiene?
Verbindlich sind ein Hygienekonzept (Händehygiene, Flächendesinfektion, Wäschemanagement), informierte Einwilligung, Datenschutz sowie Notfallabläufe. Kontraindikationen (z. B. akute Thrombose, fieberhafte Infekte) werden aktiv abgefragt. Bei Red Flags oder unklaren Beschwerden ist eine ärztliche Abklärung zu veranlassen.
Eidgenössische Berufsprüfung (EFA)
Wie läuft die eidgenössische Berufsprüfung ab?
Die Prüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen Teil (MC/Best‑Answer), einem praktischen Parcours mit mehreren Stationen (inkl. Hygiene, Doku, Kommunikation) und einem Fallgespräch. Bewertet werden Fachkompetenz, Sicherheit, Entscheidungslogik und die Fähigkeit, zielführende, evidenzbasierte Behandlungspläne umzusetzen. Massgeblich ist die Prüfungsordnung der OdA MM.
Wie bereite ich mich effizient auf die EFA vor?
Empfehlenswert sind Lernpläne entlang der Modulziele, OSCE‑ähnliche Simulationen, strukturierte Falldokumentation und gezieltes Red‑Flag‑Training. Peer‑Learning, Supervision und Übungsambulatorien beschleunigen den Kompetenzaufbau. Die Prüfungsordnung liefert die formalen Vorgaben für Inhalt, Bewertung und Bestehen.
Schulen – Auswahl & Standorte
Wie wähle ich eine geeignete Schule in der Schweiz?
Vergleiche Lehrpläne, Dozierendenprofile, Praxisnetz, Erfolgsquoten und Gesamt‑Kosten (inkl. Prüfungen/Material). Achte auf Zeitmodell (Vollzeit/berufsbegleitend), Standortzugang und Supportangebote (z. B. Prüfungsvorbereitung, Lerncoaching). Infoabende und Hospitationen geben Einblick in Didaktik und Praxisorganisation.
Welche Schulen sind typische Anbieter der EFA‑Ausbildung?
Beispielsweise Paramed (Baar/Bern), BodyFeet (diverse Standorte), Prävensana (Zürich/Bern/Rapperswil/Chur), **Dickerhof Fachschule Luzern (Emmenbrücke)** und **SGMF St. Gallen**. Für Detailanforderungen, Zeitmodelle und Starttermine bitte die jeweiligen Websites konsultieren (Angaben ändern sich).
Ausbildung – Überblick, Zugang & Dauer
Was umfasst die Ausbildung zum Medizinischen Masseur EFA inhaltlich?
Die Ausbildung vermittelt medizinische Grundlagen (Anatomie, Physiologie, Pathologie), strukturierte Befunderhebung, Indikationsstellung, Behandlungsplanung und die Anwendung evidenzbasierter manueller und physikalischer Techniken. Sie kombiniert Theorie, Skills-Training, Praxisanteile (Schulambulanz/Praktikum) und kompetenzorientierte Leistungsnachweise gemäss OdA‑MM.
Welche Zugangsvoraussetzungen sind üblich?
Erwartet werden in der Regel ein Abschluss Sekundarstufe II (EFZ/Matura oder gleichwertig), ausreichende Sprachkompetenz, gesundheitliche Eignung sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit. Vorbildungen im Gesundheitsbereich können je nach Schule via Dossier angerechnet werden.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Üblich sind 2 Jahre Vollzeit oder 3–4 Jahre berufsbegleitend. Insgesamt sind – je nach Anbieter – etwa 2’000–2’400 Lern- und Praxisstunden realistisch. Die genaue Taktung (Blockwochen, Wochenenden, Hybrid) variiert je nach Schule.
Gibt es Praxisbeispiele oder Anlaufstellen in der Region Bern/Köniz?
Für Interessierte an der Ausbildung und für Patientinnen/Patienten, die sich ein Bild von der medizinischen Massage (EFA) machen möchten, bietet ActivePeople in Köniz/Bern (Leitung: Ralph Castelberg, Med. Masseur EFA) transparente Informationen und Praxisbeispiele. Termine und Kontakt: https://activepeople.ch
Praktikum, Supervision & Dokumentation
Wie ist das Praktikum organisiert?
Mehrere hundert Praxisstunden mit Falldiversität (Alter, Beschwerden, akut/chronisch); Supervision; Logbuch/SOAP; regelmässiges Feedback. Patientensicherheit (Hygiene, Kontraindikationen, Notfallabläufe) ist verbindlich.
Berufsausübungsbewilligung (BAB) – Kantone: Besonderheiten & Links
BAB AG – Aargau: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Bewilligung für selbstständige Tätigkeit i. d. R. erforderlich; Gesuchsunterlagen online. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.ag.ch/de/themen/gesundheit/gesundheitspersonal/gesundheitsberufe
BAB AI – Appenzell Innerrhoden: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Kleinere Verwaltung; individuelle Abklärung empfehlenswert. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.ai.ch/themen/gesundheit-soziales/gesundheit
BAB AR – Appenzell Ausserrhoden: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Amt für Gesundheit zuständig; Nachweis Ausbildung/Qualität. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.ar.ch/verwaltung/departement-gesundheit-und-soziales/amt-fuer-gesundheit
BAB BE – Bern: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Bewilligungspflicht nach Gesundheitsgesetz; Gesuch via GSI. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/gesundheit/gesundheitsberufe.html
BAB BL – Basel-Landschaft: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Amt für Gesundheit; Anforderungen & Gebühren publiziert. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit
BAB BS – Basel-Stadt: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Gesundheitsdepartement; Praxisstandortmeldung relevant. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.gesundheit.bs.ch/
BAB FR – Freiburg: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Kantonale Vorgaben gemäss Gesundheitsgesetz; zweisprachige Unterlagen. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.fr.ch/de/gsd/gesundheit
BAB GE – Genf: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Detaillierte Richtlinien (FR); Registrierungspflichten prüfen. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.ge.ch/
BAB GL – Glarus: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Gesundheitsamt; je nach Tätigkeit Melde-/Bewilligungspflicht. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.gl.ch/verwaltung/volkswirtschaft-und-inneres/gesundheit
BAB GR – Graubünden: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Departement GA; regionale Praxisstandorte beachten. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/Seiten/ga.aspx
BAB JU – Jura: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Service de la santé publique; FR‑Unterlagen. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.jura.ch/DE/Autorites/ARH/Service-de-la-sante-publique
BAB LU – Luzern: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Gesundheitsdirektion; Praxisadresse/Haftpflicht beilegen. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://gesundheit.lu.ch/
BAB NE – Neuenburg: Gilt eine Bewilligungspflicht?
SCSP; FR‑Dokumente, Anforderungen online. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.ne.ch/autorites/DFS/SCSP
BAB NW – Nidwalden: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Gesundheit; einfache Verfahren, Unterlagen prüfen. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.nw.ch/gesundheit
BAB OW – Obwalden: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Gesundheit; Meldewege transparent dargestellt. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.ow.ch/themen/297
BAB SG – St. Gallen: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Gesundheitsdepartement; klare Vorgaben & Formulare. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/gesundheit.html
BAB SH – Schaffhausen: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Kantonale Gesundheitsdienste; Nachweise gemäss Merkblatt. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://sh.ch/
BAB SO – Solothurn: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Gesundheitsamt; Gebührenordnung publiziert. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://corona.so.ch/gesundheit/
BAB SZ – Schwyz: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Gesundheitsdepartement; je nach Praxisumfang. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.sz.ch/gesundheit
BAB TG – Thurgau: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Departement Gesundheit/Soziales; Online‑Infos. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.tg.ch/gesundheit-soziales/gesundheit.html
BAB TI – Tessin: Gilt eine Bewilligungspflicht?
DSS; IT‑Unterlagen, Anerkennungen prüfen. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www4.ti.ch/dss/
BAB UR – Uri: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Gesundheitsdirektion; Melde-/Bewilligungspflichten. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.ur.ch/themen/296
BAB VD – Waadt: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Strukturierte Prozesse (FR). Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.vd.ch/themes/sante
BAB VS – Wallis: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Service de la santé publique; zweisprachige Infos. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.vs.ch/de/web/sante
BAB ZG – Zug: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Gesundheitsdirektion; Online‑Gesuche. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion
BAB ZH – Zürich: Gilt eine Bewilligungspflicht?
Gesundheitsdirektion; ausführliche Merkblätter/Anträge. Verbindlich sind die kantonalen Vorgaben; offizielle Informationen: https://www.gd.zh.ch/
Roadmap & Checkliste – Weg zur EFA
Wie plane ich den Weg zur EFA effizient?
1) Schule & Zeitmodell wählen. 2) Anmeldung & Aufnahme. 3) Module absolvieren (Leistungsnachweise). 4) Praktikum mit Logbuch (SOAP) & Supervision. 5) Prüfungsvorbereitung (OSCE‑ähnliche Stationen, Fallgespräche). 6) Anmeldung zur eidg. Berufsprüfung gemäss OdA‑MM. 7) Nach Bestehen: Registrierungen (EMR/ASCA), Tarif‑590‑Prozess, ggf. BAB im Kanton, QS & Weiterbildung.
Praxisbeispiel
Wie sieht die Berufspraxis in einer medizinischen Massage aus?
Ein Anwendungsbeispiel in der Region Bern/Köniz findest du bei ActivePeople (medizinische Massage, Sportmassage, Lymphdrainage, präventive Betreuung). Für konkrete Behandlungsinformationen oder Terminbuchung bitte die Praxiswebseite konsultieren.
Wo finde ich ein Praxisbeispiel und kann bei Bedarf einen Termin buchen?
Ein neutrales Praxisbeispiel für medizinische Massage (EFA) in der Region Bern/Köniz findest du bei ActivePeople. Bei Interesse an einer Behandlung oder Beratung ist eine Online‑Buchung möglich: https://activepeople.ch/booking
Weiterbildungspflicht & Qualitätssicherung (QS)
Gibt es eine formelle Weiterbildungspflicht für Medizinische Masseure EFA?
Ja. Zur Sicherung der Behandlungsqualität verlangen Berufsverbände/Registries (z. B. EMR/ASCA) und teilweise kantonale Behörden einen regelmässigen Fortbildungsnachweis. Umfang und Zyklen variieren je nach Register/Kanton. Üblich sind jährliche bzw. mehrjährige Weiterbildungsumfänge mit Bezug zum Berufsfeld (Anatomie, Befund, Techniken, Hygiene, Kommunikation, Notfälle, Datenschutz).
Welche Weiterbildungen werden typischerweise anerkannt?
Anerkannt werden in der Regel fachnahe Kurse/Module mit klaren Lernzielen, Dozierendenprofil und Teilnahme‑/Leistungsnachweis (z. B. Lymphdrainage‑Updates, Schmerzphysiologie, klinische Reasoning‑Workshops, Hygiene/Notfall, Qualität & Dokumentation, Tarif‑590‑Abrechnung). Entscheidend sind Seriosität des Anbieters und inhaltlicher Bezug zum Berufsbild.
Was passiert bei fehlendem Fortbildungsnachweis?
Je nach Register können Anerkennungen ruhen oder nicht verlängert werden; auch kantonale Aufsichten können Nachweise verlangen. Für die Patientensicherheit und die Erstattung durch Zusatzversicherungen ist ein aktueller Nachweis zentral.
Anerkennung EMR / ASCA / Tarif 590
Warum ist eine EMR/ASCA‑Anerkennung wichtig?
Viele Zusatzversicherungen orientieren sich an EMR/ASCA‑Registrierungen. Eine Anerkennung erhöht die Erstattungsfähigkeit von Behandlungen für Patientinnen und Patienten. Voraussetzungen sind u. a. Berufsabschluss (EFA), ausreichende Ausbildungsstunden, Qualitätssicherung (Weiterbildung) und regelkonforme Dokumentation/Abrechnung.
Wie läuft die Registrierung typischerweise ab?
EMR: Dossierprüfung mit Ausbildungs‑ und Praxisnachweisen; jährliche Erneuerung mit QS‑Nachweis. ASCA: vergleichbarer Prozess mit Fokus auf anerkannten Ausbildungen/Methoden. Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Abrechnung über Tarif 590 (standardisierter Rechnungs‑/Leistungscode im Komplementärbereich).
Was ist der Unterschied zwischen FA‑SRK und EFA?
Der frühere Titel FA‑SRK (Fachausweis SRK) wurde durch den eidgenössischen Fachausweis (EFA) abgelöst. Der EFA ist ein formell geregelter Abschluss des Schweizer Bildungssystems auf Tertiärstufe mit eidgenössischer Berufsprüfung (OdA‑MM). Für Registrierungen (EMR/ASCA) und kantonale Verfahren ist die EFA‑Bezeichnung massgeblich.
Welche Bedeutung hat der Tarif‑590‑Code auf der Massagequittung?
Tarif 590 standardisiert die Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen. Auf der Quittung müssen Pflichtangaben (z. B. Personalien, ZSR‑/RCC‑Nummer bzw. Registerreferenz, Datum, Zeit/Leistung, Methode/Code) vollständig und korrekt sein. Viele Versicherer verlangen die korrekte Tarif‑590‑Kodierung als Voraussetzung für die Kostenbeteiligung.
Welche Kassen erkennen EMR/ASCA an?
Das variiert je nach Produkt der Zusatzversicherung. Grundsätzlich nutzen viele Versicherer EMR/ASCA als Orientierungsrahmen. Verbindlich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers; Patientinnen/Patienten sollten vorab die Deckung klären.
Methoden des Med. Masseurs EFA (Tarif 590 – ohne Codes)
Welche Methoden werden typischerweise im Rahmen von Tarif 590 abgerechnet?
Typisch im Tätigkeitsbereich des Medizinischen Masseurs EFA sind u. a.: klassische Massage, Bindegewebsmassage/Segmenttechnik, Manuelle Lymphdrainage, Querfriktion, Triggerpunkt‑/Druckpunkttechniken, myofasziale Techniken, reflektorische Anwendungen sowie – je nach Schule – ausgewählte physikalische Anwendungen (z. B. Wärme/Kälte). Die konkrete Zuordnung und Anerkennung erfolgt gemäss Vorgaben der jeweiligen Register/Versicherer.
Muss ich die exakten Tarif‑590‑Codes kennen?
Ja, für eine korrekte Abrechnung sind die passenden Tarif‑590‑Leistungsbezeichnungen/-Codes zu verwenden. Da Bezeichnungen/Codes aktualisiert werden können, empfiehlt sich die regelmässige Prüfung der offiziellen Unterlagen (Register/Verbände/Versicherer) sowie ein internes Abrechnungs‑SOP.
Kriterien EMR / ASCA sowie Hinweise EGK & Visana
Welche Grundvoraussetzungen verlangen EMR und ASCA?
In der Regel: anerkannte Berufsausbildung (EFA), ausreichender Umfang an Ausbildungsstunden, Praxis‑/Erfahrungsausweis, regelmässige Weiterbildung (QS) und regelkonforme Dokumentation/Abrechnung. Die Detailanforderungen legt das jeweilige Register fest (Dossierprüfung, jährliche Erneuerung).
Wie verhalten sich EGK und Visana in Bezug auf die Anerkennung?
EGK und Visana verfügen über eigene Anerkennungsprozesse/Listen und beziehen sich teilweise auf EMR/ASCA. Je nach Produkt/Region können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Wichtig: Patientinnen/Patienten sollten die Deckung der gewünschten Leistung stets bei ihrer Versicherung abklären; für Leistungserbringer empfiehlt sich die direkte Rückfrage bei EGK/Visana zu Aufnahmebedingungen und Unterlagen.
Worauf sollte ich vor Antragstellung achten?
Vollständiges Dossier (Zeugnisse, Modulnachweise, Praxisnachweise), aktueller Weiterbildungsausweis, klare Methodenprofile (welche Leistungen werden angeboten) und korrekte Tarif‑590‑Abrechnungsprozesse. Frühzeitig klären: ob zusätzliche kantonale Anforderungen (BAB) bestehen.
Schulen & Ausbildungsanbieter (Links)
Verbände, Registries & Tarif‑Infos
Quellen & weiterführende Infos
- OdA MM – Prüfungsordnung (PDF)
- OdA MM – Berufsbild
- berufsberatung.ch – Medizinischer Masseur BP
- orientation.ch – Medizinische/r Masseur/in (Module)
- VDMS – Verband der Medizinischen Masseure Schweiz
- EMR – Qualitätslabel & Register
- EMR – Zertifizierung: Bedingungen
- ASCA – Stiftung für Komplementärmedizin
- ASCA – Partner Versicherer (Beispiele)
- Helsana – anerkannte Therapiemethoden (Med. Massage)
- Concordia – Tarif 590 Infos
- Sympany – Tarif 590 FAQ (PDF)
- SFML → Integration in vdms (seit 01.01.2024)
- ActivePeople – Berufsausübungsbewilligung (Beitrag)
- Concordia – Tarif 590 Informationen
- OdA MM – Prüfungsordnung (offiziell)
- OdA MM – Berufsbild & Module
- EMR – ErfahrungsMedizinisches Register
- ASCA – Stiftung Komplementärmedizin
- OdA MM – Prüfungsordnung
- OdA MM – Weiterbildung/Qualität
- EMR – Registrierung & Qualitätsanforderungen
- ASCA – Anerkennung & Bedingungen
- Tarif 590 – Infos für Leistungserbringer
Hinweis: Die Rahmenbedingungen (Zulassung, Tarif, Versicherungen, BAB) können sich ändern. Verbindlich sind die Angaben der OdA MM, der Kantone und Ihrer Versicherung.
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Letzte Aktualisierung: 10.10.2025
