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Kostenübernahme der Massage meist da

Die Kostenübernahme für medizinische Massage und Sportmassage durch die Krankenkasse in Bern, Schweiz, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten für medizinisch indizierte Massagen, sofern diese ärztlich verordnet sind und medizinisch notwendig erscheinen und vom medizinischen Masseur: in EFA wie auch Ralph Castelberg einer ist ausgeführt werden.
Immer weniger Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten wenn sie von ärztlich diplomierten Masseur: innen oder Berufsmasseur:innen durchgeführt werden. Deshalb ist es ratsam die Massagen bei einem Medizinischen Masseur: in EFA mit Berufsausübungsbwilligung zu machen.

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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Massagen? 4

Wieviel zahlt die Versicherung an die Massage?

Eine Kostenübernahme der Massagen ist in Bern und der Schweiz mit bis zu 90% und ohne Franchise, je nach Leistungsbodell möglich. Die genaue Höhe der Kostenübernahme variiert aber je nach Krankenkassenmodell und Zusatzversicherung stark. Die meisten Krankenkassen zahlen zwischen 65 und bis zum 90% an die Massage, insbesondere medizinische Massage aber auch Sportmassage. Bei einigen Kassen besteht dabei eine Kostenobergrenze für Leistungen wie Massage, bei andern nicht. Wichtig bei allen ist jedoch, dass die Massage einer Verbesserung von Beschwerden dient. Reine Wohlfühlmassagen werden in der Regel nicht übernommen. Die Anzahl der bewilligten Massagebehandlungen sowie die Kostenbeteiligung seitens der Krankenkasse können je nach Versicherungsmodell unterschiedlich sein.

Braucht es eine Verordnung für die Massage – Therapie?

Für medizinische Massagen ist in der Regel keine ärztliche Verordnung erforderlich, einige Kassen bestehen jedoch darauf, daher abklären.  
Entscheidend ist jedoch eine spezifische Diagnose/Befundung womit die Notwendigkeit der Massagebehandlung bestätigt werden kann. Dies gilt in in Köniz, Bern, genauso wie dem Rest der Schweiz.
Massagen, welche ohne Beschwerden stattfinden werden, üblicherweise als nicht medizinisch notwendig betrachtet und ist somit meist nicht Bestandteil der Leistungen der Zusatzversicherung der Krankenversicherung.

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Massage oft nur noch beim Med. Masseur EFA übernommen

In der Schweiz und damit auch in Bern, Köniz übernimmt die Krankenversicherung (Zusatzversicherung) seit 2017 die Kosten für Massagen oft nur noch, wenn sie von einem medizinischen Masseur: in mit eidgenössischem Fachausweis (EFA) durchgeführt werden. Diese Änderung wurde eingeführt, um die Qualität der Leistungen zu verbessern und die Kosten zu senken. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Massagen von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden, was letztendlich zu einer besseren Behandlungsqualität führen soll.  Massagen bei anderen Masseuren wie Berufsmasseure oder ärztlich diplomierte Masseure werden von der Krankenversicherung in der Regel nicht mehr oder immer weniger abgedeckt. Einige Krankenkassen wie zahlen sogar nur noch Massagen / medizinische Massagen beim med. Masseur EFA.

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Kostenübernahme der Massage abklären

Es ist ratsam, sich direkt mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um konkrete Informationen zur Kostenübernahme für medizinische Massagen in Köniz, Bern, Schweiz, zu erhalten. Am besten dabei immer die ZSR Nummer des Therapeuten angeben. Ralph Castelberg, med. Masseur EFA in Liebefeld – Köniz, Kanton Bern hat die folgende ZSR Nummer: ZSR-NR: E306160 und seine GNL-NR ist: 7601003642308


Häufige Fragen zur Kostenübernahme von Massage und Sportmassage durch die Krankenkasse

Übernimmt meine Krankenkasse überhaupt Massagen?

In der Schweiz übernimmt in der Regel die Zusatzversicherung in der Komplementärmedizin einen Teil der Kosten für medizinische Massage und Sportmassage. Die obligatorische Grundversicherung bezahlt Massagen dagegen nur in Ausnahmefällen und meist nur im Rahmen ärztlich verordneter Physiotherapie. Für Massageleistungen in meiner Praxis in Liebefeld–Köniz bei Bern ist daher die Zusatzversicherung der entscheidende Vertragsteil.

Wie viel zahlt die Zusatzversicherung an eine Massage oder Sportmassage?

Viele Zusatzversicherungen übernehmen zwischen etwa 65 % und bis zu 90 % der Behandlungskosten für medizinische Massage oder Sportmassage, teilweise ohne Franchise. Wie hoch die Kostenbeteiligung genau ist, hängt von deinem Versicherungsmodell ab. Einige Versicherer arbeiten mit Jahreslimiten (zum Beispiel ein Maximalbetrag pro Kalenderjahr), andere mit Limiten pro Konsultation oder pro Tag. Massagen in meiner Praxis in Bern und Köniz werden von vielen Kassen im Rahmen solcher Modelle mitfinanziert.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung, damit die Massage bezahlt wird?

Für medizinische Massagen und Sportmassagen ist in vielen Zusatzversicherungen keine ärztliche Verordnung zwingend, solange eine medizinische Indikation besteht, zum Beispiel Schmerzen, Verspannungen, funktionelle Einschränkungen oder Überlastungsbeschwerden. Einige Versicherungen verlangen trotzdem eine Verordnung; in diesen Fällen ist eine kurze Rücksprache mit der Kasse sinnvoll. Wichtig ist, dass die Behandlung aus therapeutischer Sicht begründet ist und nicht als reine Wellnessleistung ohne Beschwerden gebucht wird.

Werden Wellness- oder Entspannungsmassagen von der Krankenkasse übernommen?

Reine Wellness- und Wohlfühlmassagen ohne medizinischen Hintergrund werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Zusatzversicherung beteiligt sich vor allem an Behandlungen, die auf eine klare Beschwerde, eine Diagnose oder einen funktionellen Befund zurückgehen. In der Praxis bedeutet das: Liegen Beschwerden vor und die Massage zielt nachvollziehbar auf deren Behandlung ab, sind die Chancen auf eine Kostenbeteiligung deutlich höher.

Warum ist ein medizinischer Masseur EFA für die Kostenübernahme wichtig?

Viele Schweizer Zusatzversicherungen übernehmen Massagen nur noch oder schwerpunktmässig, wenn sie von einem medizinischen Masseur mit eidgenössischem Fachausweis (EFA) durchgeführt werden. Diese Fachpersonen verfügen über eine umfassende Ausbildung in Anatomie, Physiologie, Pathologie und manueller Therapie und arbeiten mit einer klar definierten Diagnostik und Behandlungsplanung. Für dich als Patient bedeutet das Qualität, Sicherheit und bessere Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung.

Bin ich als Patient aus Bern, Köniz oder anderen Regionen der Schweiz bei dir richtig?

Meine Praxis befindet sich in Liebefeld–Köniz im Raum Bern, ist aber grundsätzlich für Patientinnen und Patienten aus der ganzen Schweiz offen. Viele kommen wegen medizinischer Massage und Sportmassage aus Bern, Köniz, dem Umland und teilweise von weiter her, weil sie gezielt eine fachlich fundierte, krankenkassenanerkannte Behandlung bei einem medizinischen Masseur EFA suchen.

Welche Anerkennungen und Nummern hast du als Therapeut?

Ich arbeite als medizinischer Masseur EFA mit EMR- und ASCA-Anerkennung und verfüge über eine ZSR-Nummer sowie die kantonale Berufsausübungsbewilligung. Diese Angaben sind für die Krankenkasse wichtig, damit deine Behandlung korrekt als medizinische Leistung erfasst werden kann. Meine aktuelle ZSR-Nummer lautet E306160, die GNL-Nr. ist 7601003642308. Diese Nummern kannst du bei deiner Zusatzversicherung angeben, wenn du die Kostenübernahme für medizinische Massage oder Sportmassage abklären möchtest.

Werden Sportmassagen ebenso übernommen wie medizinische Massagen?

Viele Zusatzversicherungen behandeln Sportmassage ähnlich wie medizinische Massage, sofern sie einer klaren medizinischen oder funktionellen Zielsetzung dient, etwa Regeneration nach intensiven Trainings, Behandlung von muskulären Dysbalancen oder Vorbereitung auf Wettkämpfe. Wichtig ist, dass die Sportmassage nicht als reine Wellnessleistung, sondern als therapeutische Massnahme dokumentiert und abgerechnet wird. In meiner Praxis werden Sportmassagen entsprechend strukturiert und nachvollziehbar im Sinne einer medizinischen Behandlung durchgeführt.

Was muss ich der Krankenkasse angeben, um die Kostenübernahme zu klären?

Für eine verbindliche Auskunft kontaktierst du deine Zusatzversicherung am besten direkt. Nützlich sind dabei folgende Angaben:

  • Name und Qualifikation des Therapeuten: medizinischer Masseur EFA
  • ZSR-Nummer und gegebenenfalls GNL-Nr. des Therapeuten
  • Art der Behandlung: medizinische Massage, Sportmassage, Lymphdrainage
  • Voraussichtliche Behandlungsfrequenz und -dauer

Die Kasse kann dir dann genau sagen, wie hoch die Kostenbeteiligung ist, ob es Jahreslimiten gibt und ob eine ärztliche Verordnung notwendig ist.

Wie buche ich einen Termin für eine krankenkassenanerkannte Massage?

Du kannst einen Termin für medizinische Massage, Sportmassage oder Lymphdrainage direkt über meine Online-Buchung auf der Website auswählen. Die verfügbaren Zeiten werden dir in Echtzeit angezeigt. Im Anschluss erhältst du eine Bestätigung per E-Mail. Auf der Rechnung sind alle Angaben enthalten, die deine Zusatzversicherung für die Rückerstattung benötigt.


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