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Kostenübernahme der Massage meist da

Die Kostenübernahme für medizinische Massage und Sportmassage durch die Krankenkasse in Bern, Schweiz, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten für medizinisch indizierte Massagen, sofern diese ärztlich verordnet sind und medizinisch notwendig erscheinen und vom medizinischen Masseur: in EFA wie auch Ralph Castelberg einer ist ausgeführt werden.
Immer weniger Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten wenn sie von ärztlich diplomierten Masseur: innen oder Berufsmasseur:innen durchgeführt werden. Deshalb ist es ratsam die Massagen bei einem Medizinischen Masseur: in EFA mit Berufsausübungsbwilligung zu machen.

Wieviel zahlt die Versicherung an die Massage?

Eine Kostenübernahme der Massagen ist in Bern und der Schweiz mit bis zu 90% und ohne Franchise, je nach Leistungsbodell möglich. Die genaue Höhe der Kostenübernahme variiert aber je nach Krankenkassenmodell und Zusatzversicherung stark. Die meisten Krankenkassen zahlen zwischen 65 und bis zum 90% an die Massage, insbesondere medizinische Massage aber auch Sportmassage. Bei einigen Kassen besteht dabei eine Kostenobergrenze für Leistungen wie Massage, bei andern nicht. Wichtig bei allen ist jedoch, dass die Massage einer Verbesserung von Beschwerden dient. Reine Wohlfühlmassagen werden in der Regel nicht übernommen. Die Anzahl der bewilligten Massagebehandlungen sowie die Kostenbeteiligung seitens der Krankenkasse können je nach Versicherungsmodell unterschiedlich sein.

Braucht es eine Verordnung für die Massage – Therapie?

Für medizinische Massagen ist in der Regel keine ärztliche Verordnung erforderlich, einige Kassen bestehen jedoch darauf, daher abklären.  
Entscheidend ist jedoch eine spezifische Diagnose/Befundung womit die Notwendigkeit der Massagebehandlung bestätigt werden kann. Dies gilt in in Köniz, Bern, genauso wie dem Rest der Schweiz.
Massagen, welche ohne Beschwerden stattfinden werden, üblicherweise als nicht medizinisch notwendig betrachtet und ist somit meist nicht Bestandteil der Leistungen der Zusatzversicherung der Krankenversicherung.


Massage oft nur noch beim Med. Masseur EFA übernommen

In der Schweiz und damit auch in Bern, Köniz übernimmt die Krankenversicherung (Zusatzversicherung) seit 2017 die Kosten für Massagen oft nur noch, wenn sie von einem medizinischen Masseur: in mit eidgenössischem Fachausweis (EFA) durchgeführt werden. Diese Änderung wurde eingeführt, um die Qualität der Leistungen zu verbessern und die Kosten zu senken. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Massagen von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden, was letztendlich zu einer besseren Behandlungsqualität führen soll.  Massagen bei anderen Masseuren wie Berufsmasseure oder ärztlich diplomierte Masseure werden von der Krankenversicherung in der Regel nicht mehr oder immer weniger abgedeckt. Einige Krankenkassen wie zahlen sogar nur noch Massagen / medizinische Massagen beim med. Masseur EFA.

Kostenübernahme der Massage abklären

Es ist ratsam, sich direkt mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um konkrete Informationen zur Kostenübernahme für medizinische Massagen in Köniz, Bern, Schweiz, zu erhalten. Am besten dabei immer die ZSR Nummer des Therapeuten angeben. Ralph Castelberg, med. Masseur EFA in Liebefeld – Köniz, Kanton Bern hat die folgende ZSR Nummer: ZSR-NR: E306160 und seine GNL-NR ist: 7601003642308


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