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Der Med. Masseur:in EFA ist eine Gesundheitsfachperson

Der Medizinische Masseur EFA gilt im Gegensatz zum Berufsmasseur:in, ärztlich diplomierten Masseur:in oder anderen Masseur:in mit verschiedensten Kursen oder Ausbildungen als Medizinische Fachperson.
Deshalb unterliegt er auch einer Berufsausübungsbewilligungsplicht für Gesundheitsfachpersonen – seit 1. Januar 2024 endlich auch im Kanton Bern.

Als einer der ersten med. Masseure EFA im Kanton Bern hat Ralph Castelberg aus Liebefeld, Köniz eine solche Berufsausübungsbewilligung für medizinische Masseure EFA.
ZSR-NR: E306160 – GNL-NR: 7601003642308

Ein medizinischer Masseur besitzt neben einer ZSR-Nummer auch eine Internationale GLN-Nummer (von RefData) für Gesundheitsfachpersonen und wird von allen Krankenkassen Zusatzversicherungen anerkannt. Zudem unterliegt er einer jährlichen Weiterbidlungspflicht.

Warum eine Berufsausübungsbewilligung

Medizinische Masseure spielen eine wichtige Rolle im Gesundheitswesen, da sie therapeutische Massagen anbieten, die zur Linderung von Schmerzen, zur Rehabilitation nach Verletzungen oder Operationen und zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens beitragen können. Die Berufsausübungsbewilligung ist wichtig, um sicherzustellen, dass diejenigen, die als medizinische Masseure arbeiten, über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen, um diese Dienstleistungen sicher und effektiv anzubieten.

Die Berufsausübungsbewilligung für medizinische Masseure prüft zum Beispiel die Ausbildungsstandards, praktische Erfahrung, ethische Standards und rechtliche Vorschriften. Darüber hinaus trägt die  Berufsausübungsbewilligung dazu bei, dass die Qualität der Dienstleistungen gesichert ist, die Sicherheit der Patienten gewährleistet wird und das Vertrauen in den Berufsstand zu stärken.

Die Berufsausübungsbewilligung für medizinische Masseure ist wichtig

Die Berufsausübungsbewilligung für medizinische Masseure ist daher wichtig und auch aus mehreren Gründen notwendig:

  • Qualitätsstandards: Die Berufsausübungsbewilligung stellt sicher, dass medizinische Masseure über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Ausbildungen verfügen, um qualitativ hochwertige und sichere Dienstleistungen anzubieten.
  • Patientensicherheit: Durch die Erlangung einer Berufsausübungsbewilligung werden Standards für die Patientensicherheit festgelegt, was bedeutet, dass die Patienten darauf vertrauen können, dass sie von qualifizierten Fachleuten behandelt werden.
  • Rechtliche Anforderungen: In vielen Kantonen – seit dem 1. Januar 2024 auch in Bern – ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass medizinische Masseure eine Berufsausübungsbewilligung benötigen, um ihre Dienste legal anbieten zu können.
  • Vertrauen in den Berufsstand: Die Berufsausübungsbewilligung trägt dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand der medizinischen Masseure zu stärken, da sie zeigt, dass die Praktizierenden bestimmte Qualifikationen und Standards erfüllen.

Insgesamt ist die Berufsausübungsbewilligung für medizinische Masseure wichtig, um die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten, die Sicherheit der Patienten zu schützen und das Vertrauen in den Berufsstand zu stärken.

Anforderungen an die Berufsausübungsbewilligung für medizinische Masseure EFA

Die genauen Anforderungen für die Berufsausübungsbewilligung für medizinische Masseure EFA können je nach Kanton leicht variieren. Im Allgemeinen können jedoch folgende Anforderungen für die Erlangung einer Berufsausübungsbewilligung für medizinische Masseure gelten:

  • Ausbildung: Die abgeschlossene Ausbildung mit dem Eidgenössischen Fachausweis der medizinischen Massage – med. Masseur:in EFA – ist in der Regel eine grundlegende Anforderung. Dies kann den erfolgreichen Abschluss in einer Schule für medizinische Massage mit anschliessender Berufsprüfung für den med. Masseur:in EFA umfassen.
    So kann sich der medizinische Masseur:in klar von dem Gesundheitsmasseur, ärztlich diplomierten Masseur und anderen Masseuren mit verschiedensten «Kursdiplome» unterscheiden und es kann eine fundierte Ausbildung nach hohem medizinischen Standard gewährleistet werden.
  • Praktische Erfahrung: Zwingend wird auch eine bestimmte Anzahl von Stunden an praktischer Erfahrung oder klinischer Praxis als Voraussetzung für die Berufsausübungsbewilligung verlangt. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Bewerber über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um therapeutische Massagen sicher und effektiv durchzuführen.
  • Prüfungen: Die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungen oder Zertifizierungen im Bereich der medizinischen Massage kann ebenfalls eine Voraussetzung für die Berufsausübungsbewilligung sein. Dies ist unter anderem mit dem Eidgenössischen Fachausweis EFA für Medizinische Massage, welcher sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfungen umfasst gewährleistet.
  • Ethik und rechtliche Anforderungen: Kenntnisse über ethische Standards, rechtliche Bestimmungen und Verhaltenskodexe im Gesundheitswesen können ebenfalls Teil der Anforderungen für die Berufsausübungsbewilligung sein.

Zusammenfassend ist die Berufsausübungsbewilligung für medizinische Masseure wichtig, um die Qualität der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, die Patientensicherheit zu schützen und das Vertrauen in die professionelle Ausübung dieses Berufs zu fördern.

Wer hat in Bern und Köniz bereits die Berufsausübungsbewilligung für Medizinische Masseure EFA

Ralph Castelberg von der ActivePeople Fachpraxis für Massage in Liebefeld, Köniz – Kanton Bern ist einer der ersten medizinischen Masseure EFA in Bern, welche bereits die Berufsausübungsbewilligung haben.
Weitere Medizinische Masseure EFA werden in den nächster Zeit sicher folgen, denn wer in den nächsten 2 Jahren keine Berufsausübungsbewilligung für medizinische Masseure EFA besitzt darf nicht mehr als med. Masseur EFA abrechnen. Dies gilt seit dem 1.1.2024 auch im Kanton Bern.


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