Warum ist eine Zusatzversicherung in der Schweiz so wichtig?
In der Schweiz deckt die obligatorische Grundversicherung nur bestimmte medizinische Leistungen ab. Viele nützliche Behandlungen, wie Massagen, sportmedizinische Massagen oder medizinische Massagen, sowie alternative Therapien wie Osteopathie, werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Hier kommt die Zusatzversicherung wie Komplementär, Alternativ Medizin usw. ins Spiel.
Eine Zusatzversicherung bietet finanzielle Unterstützung für Behandlungen, die das Wohlbefinden und die Genesung massgeblich fördern können. Dazu zählen auch Massagen, die zur Linderung von Beschwerden und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen. Bei Beschwerden erstatten die meisten Zusatzversicherungen zwischen 65% und bis zu 90% der Kosten für medizinische Massagen oder Sportmassagen, sofern diese von einem anerkannten Therapeuten durchgeführt werden.
Typische Zusatzversicherungen in der Schweiz
Es gibt verschiedene Arten von Zusatzversicherungen in der Schweiz, die unterschiedliche Bereiche abdecken:
- Komplementärversicherung: Diese Versicherung ist besonders wichtig für Menschen, die alternative Heilmethoden wie Massagen, Osteopathie oder auch Akupunktur in Anspruch nehmen möchten. Viele Therapien werden nur durch diese Versicherung abgedeckt.
- Spitalzusatzversicherung: Sie ermöglicht eine freie Spitalwahl und bietet je nach Modell (halbprivat oder privat) eine bessere Unterbringung und individuelle Betreuung. Diese Zusatzversicherung ist besonders bei geplanten Operationen oder längeren Spitalaufenthalten von Vorteil.
- Zahnzusatzversicherung: Da Zahnbehandlungen in der Regel nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind, sichert eine Zahnzusatzversicherung Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnkorrekturen und Prophylaxe ab.
- Ambulante Zusatzversicherung: Diese deckt Leistungen ab, die nicht im Spital, sondern ambulant erbracht werden, wie beispielsweise Physiotherapie, Brillen und Kontaktlinsen oder Impfungen.
Frühzeitiger Abschluss der Zusatzversicherung – warum das so wichtig ist
Ein entscheidender Punkt beim Abschluss einer Zusatzversicherung ist der richtige Zeitpunkt. Viele Menschen warten zu lange und haben bereits gesundheitliche Probleme, wenn sie eine Zusatzversicherung in Betracht ziehen. Versicherer können dann die Aufnahme verweigern oder Einschränkungen bei der Leistungsgewährung vornehmen. Das bedeutet, dass Behandlungen wie Massagen, Osteopathie oder andere alternative Therapien möglicherweise nicht mehr übernommen werden.
Daher ist es ratsam, sich frühzeitig für den Abschluss einer Zusatzversicherung zu entscheiden, bevor gesundheitliche Risiken auftreten. Auch sollten die genauen Leistungen und Bedingungen der verschiedenen Zusatzversicherungen verglichen werden, um die individuell beste Absicherung zu finden.
Ein weiterer wichtiger Hinweis: Kündige niemals eine bestehende Zusatzversicherung, bevor die neue Versicherung den Antrag akzeptiert hat. Falls gesundheitliche Probleme bestehen, kann der Antrag auf eine neue Zusatzversicherung abgelehnt werden. Dies könnte zu einem Verlust wichtiger Leistungen führen, die du später vielleicht nicht mehr erhältst.
Welche Leistungen werden durch eine Zusatzversicherung gedeckt?
Je nach Anbieter und Art der Zusatzversicherung kann eine Vielzahl von Leistungen abgedeckt werden, die weit über die Grundversorgung hinausgehen:
- Massagen: Insbesondere medizinische Massage und Sportmassagen spielen eine wichtige Rolle bei der Behandlung von muskulären Beschwerden, der Unterstützung des Heilungsprozesses und der Prävention. Zusatzversicherungen übernehmen hier oft zwischen 65% und bis zu 90% der Kosten, sofern die Massage aufgrund von Beschwerden durchgeführt wird und der Masseur von der Krankenkasse anerkannt ist, deshalb ist es wichtig ein Medizinischer Masseur:in EFA zu suchen
- Osteopathie und andere alternative Heilmethoden: Wer auf alternative Behandlungen setzt, wie etwa Osteopathie, Akupunktur oder Homöopathie, benötigt ebenfalls eine Komplementärversicherung, da diese Methoden genau so wenig von der Grundversicherung gedeckt werden. Die Komplementärversicherung ermöglicht es, auf eine Vielzahl von bewährten alternativen Therapien zuzugreifen.
- Spitalzusatzversicherung: Eine Spitalzusatzversicherung bietet je nach Modell (halbprivat oder privat) eine bessere Versorgung im Krankenhaus, eine freie Arzt- und Spitalwahl sowie mehr Komfort bei längeren Aufenthalten.
- Zahnzusatzversicherung: Da die obligatorische Versicherung keine Kosten für Zahnbehandlungen übernimmt, deckt diese Versicherung alle notwendigen Massnahmen im Bereich der Zahnmedizin ab.
- Ambulante Zusatzversicherung: Für Behandlungen, die ausserhalb des Spitals stattfinden, wie etwa spezielle Physiotherapie, Sehhilfen oder Impfungen, gibt es die ambulante Zusatzversicherung, die diese Leistungen abdeckt.
Wie überprüfe ich, ob mein Therapeut von der Zusatzversicherung anerkannt ist?
Damit die Kosten für medizinische Massagen, Sportmassagen oder Osteopathie von der Zusatzversicherung erstattet werden, muss der Therapeut von der Krankenkasse anerkannt sein. Dies lässt sich leicht durch die ZSR- oder GLN-Nummer des Therapeuten überprüfen. Ein kurzer Anruf bei der Krankenkasse genügt, um sicherzustellen, dass der Therapeut in der Liste der anerkannten Behandler steht.
Zusammenfassung
Eine Zusatzversicherung in der Schweiz ist unerlässlich, um über die Grundversicherung hinausgehende Leistungen wie Massagen, Osteopathie und andere alternative Therapien in Anspruch nehmen zu können. Wer frühzeitig eine passende Zusatzversicherung abschliesst, schützt sich vor hohen Kosten und profitiert von einer breiteren Palette an Behandlungsmöglichkeiten, die zur Gesundheitsförderung, Regeneration und Beschwerdelinderung beitragen.
Insbesondere bei therapeutischen Leistungen wie Sportmassage und medizinischer Massage oder Lymphdrainage ist es wichtig, dass der Therapeut von der Krankenkasse anerkannt ist. Bei einem medizinischen Masseur EFA ist das in der Regel gewährleistet. So kannst du sicher sein, dass die Kosten grösstenteils übernommen werden und du optimal versorgt wirst.
Ralph Castelberg
Medizinischer Masseur mit eidgenössischem Fachausweis
ZSR-NR: E306160 – GNL-NR: 7601003642308
Anerkannt von allen Krankenkassen Zusatzversicherungen
inkl. Visana, Helsana, Assura, EGK, Swica usw..